Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1040
VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15 (https://dejure.org/2016,1040)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 51-IV-15 (https://dejure.org/2016,1040)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 51-IV-15 (https://dejure.org/2016,1040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Ebenfalls ist vor diesem Hintergrund weder erkennbar, warum die Gerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe derartiger Entscheidungen nicht eingehalten haben sollten (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005, NJW 2005, 3630; Beschluss vom 17. April 2015, wistra 2015, 348), noch, worin die Möglichkeit der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegen könnte.
  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Ebenfalls ist vor diesem Hintergrund weder erkennbar, warum die Gerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe derartiger Entscheidungen nicht eingehalten haben sollten (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005, NJW 2005, 3630; Beschluss vom 17. April 2015, wistra 2015, 348), noch, worin die Möglichkeit der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegen könnte.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts behauptet, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung des spezifischen Grundrechts für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Ebenfalls ist vor diesem Hintergrund weder erkennbar, warum die Gerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe derartiger Entscheidungen nicht eingehalten haben sollten (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005, NJW 2005, 3630; Beschluss vom 17. April 2015, wistra 2015, 348), noch, worin die Möglichkeit der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht